Ferienhäuser in Südfrankreich und Italien - Ihr Ferienhaus oder Ihre Ferienwohnung für den Urlaub in der Provence, am Mittelmeer oder in der Toskana...
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Sicherheit am Pool
Ein
Ferienhaus
mit Pool
trägt zum sommerlichen Vergnügen viel bei, kann allerdings für kleine Kinder eine gewisse Gefahr darstellen. In
Frankreich
wurde deshalb die Absicherung des Schwimmbadbereichs gesetzlich vorgeschrieben.
Entsprechend sollen die Pools mit mindestens einem der folgenden Sicherheitsmittel ausgestattet sein: Alarmanlage, Sicherheitsabdeckung oder Schutzzaun. Alle Sicherheitsvorkehrungen müssen bestimmte Normen erfüllen und bieten unterschiedliche Vorteile.
Ein
Alarmgerät
soll man immer einschalten, wenn der Pool ohne Aufsicht ist. Das Alarmsignal ertönt, wenn ein Körper ins Wasser fällt. Eine
Poolabdeckung
ist ebenfalls eine gute Sicherheitsmaßnahme und hat einen zusätzlichen Vorteil: Sie reduziert die Abkühlung des Schwimmbadwassers über Nacht oder an kühleren Tagen und verlängert dadurch die Schwimmbadsaison. Wenn nicht gebadet wird, soll das Becken stets abgedeckt bleiben.
Auch ein
Zaun
ist ein wirkungsvoller Schutz. Er soll mindestens 1,10 m hoch sein und mit einem Riegel geschlossen werden können. Auf diese Weise wird der Zugang zum Pool-Bereich beschränkt.
Beachten Sie zusätzlich zu diesen Sicherheitsvorkehrungen einfache Sicherheitsmaßnahmen, wie z.B. eine Einschränkung des Tobens und Rennens am Beckenrand, damit Ausrutschen und unglückliche Stürze vermieden werden.
Und vergessen Sie nicht, dass der wirksamste Schutz die Beaufsichtigung von Kindern und Nichtschwimmern bleibt. Diese kann kein Gerät ersetzen! Kleinen Kindern muss der Zugang zum Becken in Abwesenheit von Erwachsenen selbst für kurze Zeiträume untersagt sein.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß für Ihren nächsten
Urlaub
in einem der schönen, über
Coquelicot
vermittelten
Ferienhäuser mit Pool.
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